Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Mitgliedsbetrieben (Produzenten oder Händler im Sinne dieser AGB) und der Initiaive „Haus der Hallertau“.
Die Marketinginitiative „Haus der Hallertau“ ist eine private Initiative von Johannes Englmüller und Gunnar Kollin. Die Initiative ist darauf gerichtet, Produzenten und Händler, die Produkte aus der Region Hallertau herstellen oder / und vertreiben, durch die Erstellung von werbewirksamen Medien (Online und Offline) zu fördern.
Die Leistungsbeschreibung der Initiative finden Sie unter § 6 dieser AGB. Die Daten der Initiative finden Sie unter § 11 AGB und im Impressum.
§ 2 Mitgliedsbetriebe
Produzenten
Produzenten sind produzierende Betriebe, die ihren Sitz in der Hallertau haben. Sie müssen selbst eigene landwirtschaftliche oder handwerkliche Produkte produzieren. Das Führen eines Bio-Labels ist dabei keine Voraussetzung. Natürlich dürfen Produzenten auch selbst diese Produkte vertreiben (z.B. in einem Hofladen oder auf Wochenmärkten). Um als Produzent an dieser Initiative als Mitgliedbetrieb teilhaben zu können, müssen sie eigene faire und regional produzierte Produkte aus der Landwirtschaft und dem Handwerk produzieren.
Händler
Um die Bedingungen für eine Labelvergabe zu erfüllen, ist für Händler der Standort Hallertau keine Bedingung. Allerdings müssen Händler müssen Sie Produkte von mindestens 3 Produzenten in Ihrem Sortiment haben, die in der Hallertau produzieren. Händler sollen diese Produkte gemeinsam auf einem Regal präsentieren.
§ 3 Vertragsabschluss
Ihre Bewerbung als Mitgliedsbetrieb der Initiative an uns und deren Annahme durch die Initiatoren stellt einen Dienstleistungsvertrag dar.
Die Bewerbung erfolgt über das entsprechende Formular der Website haus-der-hallertau.de oder per E‑Mail. Der Dienstleistungsvertrag wird mit Bestätigung der Initiatoren wirksam.
§ 4 Kosten und Zahlung
Produzenten und Händler zahlen an die Initiative “Haus der Hallertau” eine jährliche Werbekostenumlage in Höhe von 60 Euro.
Dieser Betrag wird durch die Initiative „Haus der Hallertau“ den Mitgliedsbetrieben ein jährlich in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich in Euro. Dabei erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Zahlungsziel ist 14 Tage. Ausnahmen können nur im beiderseitigen Einvernehmen getroffen werden.
Es gelten die Preise der jeweils zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preisangaben gem. dieser AGB.
Die Zahlung erfolgt auf folgende Bankverbindung:
Gunnar Kollin
Mittelbrandenburgische Sparkasse
DE71 1605 0000 4611 2336 80
WELADED1PMB
Verwendungszweck: Haus der Hallertau
Über die Verwendung dieser Werbekostenumlage berichtet die Initiative selbstverständlich einmal im Jahr seinen labelführenden Betrieben, um hierüber eine volle Transparenz zu gewährleisten.
§ 5 Kündigung
Insofern bereits labelführende Betriebe aus der Initiative ausscheiden möchten, erfolgt dies durch Erklärung per E-Mail (redaktion@haus-der-hallertau.de) des Betriebes an die Initiatoren. Eine ordentliche Kündigungsfrist ist hierfür nicht vorgesehen.
Eine Rückzahlung der Werbekostenumlage, auch anteilig, ist dabei ausgeschlossen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens der Initiative besteht:
- wenn der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Konto eingegangen ist.
- wenn der Bankeinzug mangels Deckung zurückgegeben wurde.
- wenn durch den Auftraggeber eine Rücklastschrift erfolgt.
In diesen Fällen werden die zugesagten Leistungen gem. § 6 AGB gelöscht bzw. unzugänglich gemacht. Die Pflicht zur Bezahlung bleibt davon unberührt. Eine erneute Freigabe der Leistung erfolgt nach Wegfall der oben genannten Gründe.
Eine außerordentliches Kündigungsrecht für den Mitgliedbetrieb besteht bei nachgewiesenen dauerhaften Leistungsstörungen, wie z.B.:
- Serverausfall > 24 Stunden
- Nicht durchgeführte Überarbeitung des Mitgliedprofils auf der Website haus-der-hallertau.de > 72 Stunden
§ 6 Leistungsbeschreibung der Initiative Haus der Hallertau
Die Initiatoren entscheiden unter Beachtung der hier genannten Kriterien über die Vergabe des Labels an Produzenten und Händler im Sinne dieser AGB.
Alle labelführenden Betriebe erhalten von den Initiatoren
- Ein Kurzporträt des Betriebes auf der Website haus-der-hallertau.de mit Link zur eigenen Website.
- Aufkleber (Outdoorqualität) zur Kennzeichnung des Betriebes im Format DIN A5 (14,8 x 21 cm) sowie kleinere Aufkleber zur Kennzeichnung der Produkte mit dem Logo und Schriftzuges des Labels “Haus der Hallertau”.
- Flyer über das Projekt inkl. Kurzporträt der labelführenden Betriebe
- Diese Flyer wird von den Initiatoren über relevante Kommunikationskanäle und Multiplikatoren (z.B. Tourismusvereine, relevante Netzwerke) und die Mitgliedsbetriebe vertrieben. .
- Die Initiatoren streben eine Vernetzung (Verlinkung) der Website haus-der-hallertau.de mit touristischen und regionsfördernden Internetangeboten der Hallertau sowie Internetseiten für nachhaltige Produkte an.
- Darüber hinaus wird eine Bewerbung der Angebote von haus-der-hallertau.de in verschiedenen Sozialen Medien angestrebt.
Die Initiatoren behalten sich darüber hinaus vor, über Betriebe selbst und ausgewählte Produkte der Mitgliedbetriebe redaktionell auf der Website haus-der-hallertau.de und in Sozialen Medien zu berichten.
§ 7 Schutzrechte
Die bereitgestellten Inhalte auf haus-der-hallertau.de sowie das Label sind Eigentum der Initiative Haus der Hallertau.
Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben — auch auszugsweise — den Initiatoren vorbehalten. Der Mitgliedsbetrieb stimmt zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte uneingeschränkt durch die Initiative Haus der Hallertau zum Zweck der hier genannten Ziele genutzt bzw. vervielfältigt werden dürfen.
Die Verwendung des Labels “Haus der Hallertau” durch Betriebe, Unternehmen und Organisationen, die nicht Mitglied der Initiative sind oder nicht durch die Initiatoren ermächtigt wurden, ist nicht gestattet.
§ 8 Haftung
Die Initiative Haus der Hallertau ist um die Richtigkeit der Inhalte und Empfehlungen sowie um Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft in vollem Umfang bemüht.
Gleichwohl kann dies nicht garantiert werden.
Die Initiative Haus der Hallertau haftet auch nicht für die Datensicherung von bereitgestellten Inhalten.
Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter.
Die Initiative Haus der Hallertau haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden außerhalb der sich aus diesem Vertrag ergebenden Kardinalpflichten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ergibt.
§ 9 Änderung der AGB
AGB-Änderungen werden nur wirksam, wenn diese dem Mitgliedsbetrieb vorher schriftlich per Brief, Fax oder E‑Mail mitgeteilt wurden. Dabei ist eine angemessene Frist bis zum Wirksamwerden der AGB-Änderungen einzuhalten.
Sofern der Mitgliedbetrieb nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet.
§ 10 Datenschutz und Kommunikation
Der Mitgliedbetrieb erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrags erforderlich ist und die DSGVO beachtet wird.
Der Mitgliedbetrieb ist einverstanden, nach der Beendigung des Vertrages über neue Angebote der Initiative informiert zu werden. Der Mitgliedbetrieb kann den weiteren Bezug von Informationen und Angeboten jederzeit durch schriftliche Mitteilung abbestellen.
§ 11 Anschrift
Initiative „Haus der Hallertau”
Haus der Hallertau
Gunnar Kollin • Johann Englmüller
Eisvogelweg 2 • 85356 Freising
Initiatoren: Herr Johann Englmüller, Herr Gunnar Kollin
§ 12 Sonstiges
Gerichtsstand ist München. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte einer der hier festgelegten Bestimmungen unwirksam sein, so wird diese durch eine wirksame Bedingung ersetzt bzw. ergänzt. Die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 1. Februar 2021